Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler,
am 12.03.2019 findet der erste Elternabend für die neuen Erstklasseltern des Schuljahres 2019/2020 statt. Wenn Ihr Kind im Sprengel wohnt, bekommen sie gesondert noch eine Einladung zu diesem Elternabend per Post. Hier wird alles Wichtige mitgeteilt (auch über alle Betreuungsmöglichkeiten). Sollten Sie außerhalb des Sprengels wohnen, aber an die Gangolfschule wollen und demnach auch am Elternabend teilnehmen, rufen Sie am Besten vorher in der Schule an.
Für manche Eltern stellt sich die Frage, ob das eigene Kind aufgrund seines Geburtstages und -jahres schon schulpflichtig ist oder nicht. Hierzu eine kurze Erklärung aller Möglichkeiten:
- Wenn Ihr Kind zwischen dem 1.10.2012 und dem 30.09.2013 geboren wurde, ist das Kind schulpflichtig und muss an der Sprengelschule angemeldet werden. Wenn Sie überlegen, ihr Kind zurückzustellen, dann müssen Sie es trotzdem erst in der Gangolfschule anmelden. In diesem Fall legen Sie bei der Schuleinschreibung bitte ein ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht, warum eine Rückstellung erforderlich ist. Außerdem sollte geklärt sein, welche Maßnahmen von Ihnen getroffen sind, damit das Kind eventuelle Entwicklungsverzögerungen aufholt. Über die Aufnahme oder Rückstellung entscheidet die Schulleitung.
- Wenn Ihr Kind nach dem 30.09.2013 und bis zum 31.12.2013 geboren wurde, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Bitte formlos im Sekretariat abgeben oder per Post zusenden.
- Sollte ihr Kind ab dem 01.01.2014 geboren sein (es würde also mit 5 Jahren in die Schule kommen), so ist das möglich, dazu braucht es aber ein schulpsychologisches Gutachten. Rufen Sie in beiden Fällen bitte in der Schule an, wir klären dann die Details.
Ein weiterer Hinweis schon im Voraus: Bringen Sie zur Schulanmeldung am 20.03.2019 (nicht zu den Elternabenden!) bitte folgende Unterlagen mit:
– Geburtsurkunde / Stammbuch
– evtl. Sorgerechtsbescheid
– Bescheinigung des Gesundheitsamtes (falls schon vorhanden)